Agencia Inmobiliaria en Chiclana, Costa de la Luz, Cádiz. Chalets y apartamentos en Novo Sancti Petri,Playa de la Barrosa y muchas otras zonas de la Costa de la Luz, en Andalucía.
Spanish and english estate agents based in Chiclana, Costa de la Luz, Cadiz, Southern Spain. Villas and Apartments in Novo Sancti Petri, Barrosa Beach, Conil, Zahara, in Andalusia. Our services are free of charge for buyers, including our excellent after sales service.
Immobilienagentur mit Sitz in Chiclana de la Frontera, Cadiz, Costa de la Luz, Südspanien. Villen und Apartments in Novo Sancti Petri, Barrosa Strand, Conil, Zahara, in Andalusien.
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kostenlose Rechtsberatung !!
Chiclana und die Costa de la Luz (Küste des Lichtes) !
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Nachdem Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschieden haben, müssen Sie die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, worum Sie sich aber bei uns in Costaluz Chiclana nicht zu kümmern brauchen, da Sie völlig kostenlos über unsere juristische Abteilung verfügen können.
Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht darin, zu garantieren, dass die gesetzlichen Formalitäten korrekt ausgeführt werden (dass die Immobilie nicht mit einer Hypothek belastet ist, und wenn es ein Neubau ist, die offizielle Baubeendigung festzulegen, die Erstellung eines Kaufvertrags, Vereinbarung der Zahlungsweise, Eintrag des neuen Inhabers im hiesigen Katasteramt, notarielle Beglaubigung, usw.), und dass der Kauf insgesamt zufrieden stellend abgeschlossen wird.

Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie für folgende Kosten aufkommen:

-- Honorare:
Diese bestehen aus den Notarskosten und dem Eintrag im Katasteramt, was normalerweise der Hälfte der Notarskosten entspricht.
-- Steuern:
- Bei Wiederverkauf, also beim zweiten Kauf einer Immobilie muss die ITP (Steuer für Vermögensübertragungen) von 7 % bezahlt werden.
- Wenn die Wohnung neu erbaut ist, sind 7 % Mehrwertsteuer und zusätzlich die beurkundeten Rechtshandlungen zu bezahlen.
- Wenn eine Grundstücksparzelle, ein Grundstück, eine Garage oder ein Gewerbelokal erworben wird, beträgt die Mehrwertsteuer 16 %
-Beim Erwerb einer Immobilie muss ebenfalls der Wertzuwachs (eine Steuer, welche die Stadtverwaltung eintreibt) bezahlt werden. Diese Steuer ist laut Gesetz vom Verkäufer zu entrichten ist, es sei denn, dass die Parteien vereinbaren, dass sie zu Lasten des Käufers geht. In diesem Fall muss diese Bedingungen im Kaufvertrag erwähnt werden.